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Was macht ein Pflegedienst?

  • Autorenbild: Oliver Meißel
    Oliver Meißel
  • 23. Jan.
  • 2 Min. Lesezeit

Pflegedienste gibt es unter den verschiedensten Bezeichnungen: Sie heißen beispielsweise "Sozialstation", "Pflegeteam" oder "Zuhause bleiben GmbH". Voraussetzung für die Zulassung als ambulanter Pflegedienst durch die Pflegekasse ist eine ausgebildete Pflegefachkraft als verantwortliche Person, das heißt eine Krankenschwester, ein Krankenpfleger, eine Kinderkrankenschwester oder ein staatlich anerkannter Altenpfleger.


Neben der hauptberuflichen Pflegefachkraft (in Vollzeit) können auch Hauswirtschaftshelferinnen, Familienpflegehelfer, Pflegekräfte oder Pflegehilfskräfte bei einem ambulanten Pflegedienst tätig sein. Sie bieten Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Betreuung besser organisieren können. Sie kommen zu Pflegebedürftigen nach Hause und ermöglichen ein Leben in der gewohnten Umgebung. Darauf haben pflegebedürftige Versicherte einen gesetzlichen Anspruch.


Der Pflegedienst unterstützt Sie dabei, mit Ihren Beeinträchtigungen zurechtzukommen, und trägt dafür Sorge, dass Ihr Gesundheitszustand möglichst stabil bleibt. Im Gesetz ist genau festgelegt, welche Leistungen die Pflegekräfte dabei erbringen.


Körperbezogene Pflege


Die sogenannte körperbezogene Pflege bezieht sich auf die Bereiche Mobilität und Selbstversorgung. Das bedeutet, dass Sie in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität vom Pflegedienst unterstützt werden.


Die körperbezogene Pflege umfasst konkret diese Punkte:


  • Waschen, Duschen und Baden

  • Mund-/Zahnpflege inklusive Zahnprothesenpflege

  • Kämmen und Haare waschen

  • Rasieren

  • Darm- und Blasenentleerung

  • mundgerechtes Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung

  • selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen

  • An- und Auskleiden

  • Gehen, Stehen, Treppensteigen

  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.


Pflegerische Betreuung


Die pflegerische Betreuung bezieht sich auf die Bereiche kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten. Sie werden dabei unterstützt, ihr Alltagsleben zu gestalten und soziale Kontakte zu pflegen. Auch wenn es Ihnen psychisch einmal nicht so gut geht, hilft Ihnen der Pflegedienst. Diese Unterstützung kann auch im häuslichen Umfeld Ihrer Familie oder anderer nahestehender Personen erbracht werden.


Zur pflegerischen Betreuung zählt ebenso die Hilfe, psychosoziale Problemlagen oder Gefährdungen (Selbst- oder Fremdgefährdung) zu bewältigen. Sie werden auch in Ihrer Freizeitgestaltung unterstützt.


Bei der pflegerischen Betreuung geht es um folgende Leistungen:


  • die Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur

  • Unterstützungsleistungen zur Einhaltung eines Tag-Nacht-Rhythmus

  • die Unterstützung bei der räumlichen und zeitlichen Orientierung

  • Beschäftigung im Alltag und Leistungen zur kognitiven Aktivierung – also zum Beispiel Unterstützung beim Musikhören, Zeitunglesen, Betrachten von Fotoalben, bei Gesellschaftsspielen

  • Kommunikation und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte, zum Beispiel Spaziergänge in der näheren Umgebung, Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten, Begleitung zum Friedhof oder zum Gottesdienst


Hilfe bei der Haushaltsführung


Die Hilfe bei der Haushaltsführung bezieht sich auf alles, was mit Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus zu tun hat. Im Vordergrund steht, Sie dabei zu unterstützen, dass Sie möglichst viel selbst machen können. Selbstverständlich wird die Haushaltsführung auch komplett übernommen, wenn das nötig ist.


Konkret geht es um folgende Leistungen:


  • Einkaufen von Dingen des täglichen Bedarfs

  • Kochen und Spülen sowie Waschen und Wechseln von Wäsche und Kleidung

  • Aufräumen und Reinigen der Wohnung

  • Heizen

  • Unterstützung bei der Nutzung von Dienstleistungen (zum Beispiel von Haushaltshilfen)

  • Unterstützung bei der Regelung von finanziellen und behördlichen Angelegenheiten


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