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Beratungseinsätze nach §37.3 SGB XI

Versicherte, die sich für den Bezug von Pflegegeld entschieden haben, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig durch einen zugelassenen Pflegedienst ihrer Wahl im häuslichen Umfeld beraten zu lassen. Bei Pflegegrade II und III einmal pro Halbjahr, bei Pflegegrade IV und V einmal im Quartal. Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Pflegekasse die Auszahlung des Pflegegeldes aussetzen oder das Pflegegeld kürzen.

Wir führen solche Beratungseinsätze durch - diese werden von der Pflegekasse bezahlt, dem Versicherten entstehen hierfür keine Kosten.

Rufen Sie uns bei Bedarf einfach an und vereinbaren Sie zeitnah einen Termin mit uns. Oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.

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