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Betreuung

Manchmal besteht keine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes, allerdings eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz, die eine Betreuung oder Aufsicht unabdingbar machen. Dies ist häufig bei hirnorganischen Erkrankungen wie Demenz der Fall. Für diese Fälle bietet das Pflegeleistungsergänzungsgesetz mit dem Ziel der Entlastung pflegender Angehöriger Möglichkeiten der Kostenübernahme von zusätzlichen Betreuungsleistungen. Wir bieten Ihnen diese an, wenn Sie in Freiburg, Merzhausen oder in einer Ortschaft des Hexentals wohnen.

Gemäß unserer Konzeption für zusätzliche Betreuungs/ Entlastungsleistung nach § 45 SGB XI sind dies zum Beispiel:

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In der Wohnung des Klienten

  • Orientierungsübungen

  • Wahrnehmungsübungen für die Sinne

  • Aktivierende und orientierungsfördernde Gespräche

  • Selbständigkeitstraining in allen Aktivitäten des täglichen Lebens

  • Gedächtnistraining und Gedächtnisübungen

  • Grob- und Feinmotorikübungen

  • Biographie-Orientiertes gemeinsames Kochen

  • Vorlesen aus Büchern, Tageszeitungen und Zeitschriften

  • Gesellschaftsspiele

Für Klienten, die ihre Wohnung verlassen können

  • Begleitung bei Spaziergängen und zu Arztbesuchen

  • Begleitung zu Veranstaltungen (z.B. Kirche, Konzert-, Theater- oder Kinobesuche)

  • Aufsuchen eines Cafés oder Restaurants

  • Begleitung bei Besuchen von Angehörigen oder Freunden

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