In Ausnahmefällen haben Diabetiker Anspruch auf eine häusliche Krankenpflege, die regelmäßig den Blutzuckerwert überprüft, urteilte das hessische Landessozialgericht.
Ein 82 Jahre alter Mann mit Typ-2-Diabetes hatte gegen seine Krankenkasse geklagt. Sie hatte abgelehnt, die Kosten für eine regelmäßige Blutzuckermessung zu Hause zu übernehmen, wie es der Arzt für mehr als ein Jahr verordnet hatte. Dem widersprach das Gericht.
In Ausnahmefällen müsse die Krankenkasse die Kosten für eine regelmäßige Messung übernehmen. Der Versicherte sei zum einen weder gesundheitlich selbst dazu in der Lage gewesen. Zudem habe der Blutzuckerwert so stark geschwankt, dass der Mann seine Dosis immer wieder neu habe anpassen müssen. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Landessozialgericht Darmstadt: AZ L 8 KR 443/17
Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.