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  • Thomas Seiffert

Urlaub von der Pflege: Was zu beachten ist

Für pflegende Angehörige gibt es spezielle Entlastungs- und Urlaubsangebote. Was dabei zu beachten ist hat Daniela Sulmann vom Zentrum für Qualität in der Pflege gegenüber der Zeitschrift Pflegepartner beantwortet.


Hier eine Auswahl ihrer Aussagen:

  • Nur wer gut für sich selbst sorgt, hat langfristig die Kraft, auch für andere gut zu sorgen.

  • Es gibt prinzipiell zwei Arten der Entlastungspflege, um Pflege-Auszeiten zu erleichtern: die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Hierzu sollten sich pflegende Angehörige beraten lassen.

  • Für die Verhinderungspflege übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung bis zu 1.612 Euro für sechs Wochen pro Kalenderjahr, sofern der Pflegebedürftige einen der Pflegegrade 2 bis 5 hat. Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.

  • Auch bei der Kurzzeitpflege werden pro Jahr bis zu 1.612 Euro für acht Wochen übernommen.

  • Es gibt zum Beispiel auch die Möglichkeit, Mittel aus der Kurzzeit- in die Verhinderungspflege zu verschieben sowie die Möglichkeit der Kombination von Kurzzeit- und Verhinderungspflege.

Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.

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