Unfallversicherung von Angehörigen: Neue Voraussetzungen

von Thomas Seiffert

Diese wöchentliche Pflegezeit muss regelmäßig auf mindestens zwei Tage pro Woche verteilt sein. Unter dem Unfallversicherungsschutz stehen nur solche Tätigkeiten, für die im Gutachten der Pflegeversicherung ein Bedarf für die zu pflegende Person festgestellt wurde.  

Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten ab Juli 2017 regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.

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