Pflegegrad nach Widerspruch: Rückwirkende Leistungen bis zu vier Jahre möglich
von Thomas Seiffert
Dies gilt sogar, wenn die Widerspruchs-Frist verstrichen ist. §44 SGB X sieht vor, dass auch bestandskräftige Entscheidungen noch überprüft werden können – und zwar rückwirkend bis zu vier Jahre.
Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.