Kündigung bei Demenz kann unzumutbare Härte sein
von Thomas Seiffert
Führt der Mieter drohende schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen oder gar Lebensgefahr an, müssen Gerichte dem in Gutachten nachgehen, forderte der Bundesgerichtshof in einem am 15. März 2017 verkündeten Urteil.
Bundesgerichtshof AZ: VIII ZR 270/15
Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.