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  • Thomas Seiffert

Auszeit von der Pflege: Tipps der Verbraucherzentrale NRW

Angehörige können bei der Pflegekasse verschiedene Leistungen beantragen und miteinander kombinieren, um sich eine Auszeit von der Pflege zu nehmen. Die Verbraucherzentrale NRW gibt dazu folgenden Tipp:


Ob Kinobesuch oder Reise: Pflegende Angehörige können für solche Unternehmungen bis zu 42 Tage im Jahr Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege von der Pflegekasse erhalten. Bis zu 1.612 Euro übernehmen die Pflegekassen, wenn Angehörige ab Pflegegrad 2 in dieser Zeit z.B. von einem Pflegedienst versorgt werden. Die Leistungen müssen zuvor bei der Pflegekasse beantragt werden.

Gerne beraten wir Sie hier zu weiteren Details.


Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.

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