Behandlungspflege

Alle Leistungen der Behandlungspflege erbringen unsere Pflegefachkräfte auf Grundlage der ärztlichen Verordnung für häusliche Krankenpflege. Die von uns erbrachten Leistungen rechnen wir für Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
Unsere Pflegefachkräfte blicken auf langjährige Berufserfahrung zurück und halten ihr Wissen durch regelmäßige fachliche Fortbildungen auf dem neuesten Stand.
Die Verordnungen basieren auf den individuellen Bedürfnissen, wie zum Beispiel:
- Richten und verabreichen von Medikamenten
- Wundversorgung und Verbandwechsel, z.B. nach Operationen
- Kompressionsverbände der Arme und der Beine
- Kompressionsstrümpfe morgens anziehen und abends ausziehen
- Blutzuckerkontrolle und Insulin verabreichen
- Heparin-Spritzen nach Operationen („Anti-Thrombose-Spritze“)
- Katheterisierung der Blase
- Anlegen von Infusionen
- Verbandwechsel bei PEG (Ernährungssonde) und suprapubischer Harnableitung
- Absaugen der Atemwege, Versorgung von Trachealkanülen
- medizinische Einreibungen
- Gabe von Augentropfen
- Hebe- und Senkeinlauf als therapeutische Maßnahme
- Überwachung medizinischer Therapien