Was Bedeutet häusliche Pflege?
- Oliver Meißel
- vor 2 Tagen
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Häusliche Pflege oder „Pflege zuhause“ heißt erst einmal nichts anderes, als dass die Pflege überwiegend daheim stattfindet. Und eben nicht in einer stationären Einrichtung, also einem Pflegeheim.
Zur häuslichen Pflege gehören sowohl die Pflege durch Angehörige oder Freunde als auch die Leistungen der ambulanten Pflegedienste. Häufig ergänzen sich Pflegedienste und Angehörige, um eine Person umfassend zu versorgen. Es geht aber oft auch ganz ohne Angehörige.
Mehr als 4,8 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland werden aktuell zuhause gepflegt. Das sind über 85 Prozent aller Pflegebedürftigen. Die häusliche Pflege ist damit das Fundament des deutschen Pflegesystems.
Auch der Gesetzgeber räumt der häuslichen Pflege den Vorrang ein. Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen. Der Umfang der gewährten Leistungen ist jeweils abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit. Diese wird seit 2017 in fünf Pflegegraden bemessen.
In der häuslichen Pflege erhält die zu pflegende Person von der Pflegekasse Sachleistungen beziehungsweise Geldleistungen für selbst beschaffte Pflegepersonen sowie eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen je nach Pflegegrad. Hinzu kommt in allen fünf Pflegegraden der Entlastungsbetrag.
Häusliche Pflegekräfte sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Außerdem zahlt die Pflegeversicherung Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegepersonen, die wegen der Pflege nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sind und einen Pflegebedürftigen in seinem häuslichen Bereich nicht erwerbsmäßig regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Woche an mindestens zwei Wochentagen pflegen. Auch in der Arbeitslosenversicherung besteht eine Absicherung der Pflegeperson, wenn bereits vor der Pflegezeit Abeitslosenversicherungspflicht bestanden hat. Pflegebedürftige Personen haben zudem Anspruch auf bis zu vier Wochen Ersatzpflege für den Fall, dass die ehrenamtliche Betreuungsperson, die bereits mindestens sechs Monate die häusliche Pflege übernommen hat, durch Urlaub oder Krankheit vorübergehend ausfällt.
Um die häusliche Pflege möglichst lange zu ermöglichen, gewährt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro einmalig für alle Maßnahmen der Barrierereduzierung in Form der Wohnraumanpassung. Ändert sich im weiteren Verlauf der Grad der Pflegebedürftigkeit des Versicherten, gewährt die Kasse diesen Zuschuss nach Prüfung auch mehrmals.
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurden 2015 die bestehenden Regelungen im Pflegezeitgesetz (PflegeZG) und im Familienpflegezeitgesetz (FamilienpflegeZG) besser miteinander verzahnt. Die Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz und die Familienpflegezeit lassen sich seitdem miteinander kombinieren, wenn sie unmittelbar aneinander anschließen. Die Gesamtdauer der Freistellungen beträgt dabei maximal 24 Monate.
