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  • Thomas Seiffert

Guter Rat ist nicht teuer

Da kompetente Beratung und fachliches Wissen essentielle Stützpfeiler für die Arbeit pflegender Angehöriger sind, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegeberatung und unentgeltliche Pflegekurse.


Wer einen Angehörigen pflegt oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmert, kann an einem kostenlosen Pflegekurs der Pflegekasse teilnehmen. Die Pflegekasse ist verpflichtet, solche Kurse anzubieten. Die Schulungen finden auf Wunsch auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt.

Und ob gesetzlich oder privat versichert: Alle Versicherten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Auch pflegende Angehörige und weitere Personen, zum Beispiel ehrenamtliche Pflegepersonen, haben einen eigenständigen Anspruch auf Beratung. Voraussetzung ist, dass der Pflegebedürftige zustimmt. Damit soll eine umfassende Unterstützung bei der Auswahl und Inanspruchnahme notwendiger Hilfe- und Pflegeleistungen gewährleistet werden.


Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.

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