Eine Vielzahl von Leistungsangeboten trägt dazu bei, Angehörige von Pflegebedürftigen zu unterstützten und zu entlasten. Hier ein kompakter Überblick über Leistungen, die Ihnen zustehen.
Unterstützung bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit
Wenn ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig ist, haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, bis zu zehn Tage von der Arbeit fernzubleiben, um die pflegerische Versorgung zu organisieren. Sie erhalten in dieser Zeit ein Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse in Höhe von 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und sind weiterhin kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversichert.
Pflegezeit für Beschäftigte
Arbeitnehmer aus Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten haben Anspruch auf Freistellung von bis zu sechs Monaten nach dem Pflegezeitgesetz, wenn nahe Angehörige über einen längeren Zeitraum gepflegt werden. Die pflegenden Angehörigen bleiben kranken-, pflege- und arbeitslosenversichert. Für den Lohnausfall kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Anspruch genommen werden.
Familienpflegezeit
Wenn eine längere Auszeit benötigt wird, kann bis zu 24 Monate eine teilweise Freistellung beantragt werden.
Pflegekurs
Die Pflegeversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für einen Pflegekurs.
Hilfs- und Entlastungsangebote
Die Pflegekassen übernehmen für maximal vier Wochen pro Jahr die Kosten für eine Ersatzpflegekraft (Verhinderungspflege).
Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten ab Juli 2017 regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.
Comments