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Urlaub trotz Demenz - Tipps für Angehörige

  • Autorenbild: Oliver Meißel
    Oliver Meißel
  • 24. Juni
  • 2 Min. Lesezeit

Pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz brauchen auch mal eine Pause. Wie ein möglicher Urlaub aussehen kann und welche finanziellen Hilfen es gibt, dazu gibt die Alzheimer Forschungs Initiative hier Tipps


Pflegende Angehörige, die allein eine Auszeit nehmen möchten, können währenddessen die Patientin oder den Patienten professionell betreuen lassen. Möglich ist diese Pflege entweder in einer Pflegeeinrichtung oder zuhause in der gewohnten Umgebung. Die Dauer liegt bei bis zu acht Wochen pro Jahr, finanzielle Unterstützung gibt's dabei von der Pflegekasse.


Verhinderungspflege nutzen
Foto: Diana Drubig

Für einen begrenzten Zeitraum von bis zu acht Wochen pro Jahr bieten Pflegeeinrichtungen sogenannte Kurzzeitpflegeplätze an. Hier können an Demenz erkrankte Menschen stationär betreut werden. Die Pflegeversicherung unterstützt diesen Aufwand mit bis zu 1.854 Euro. Das Pflegegeld wird auch oder dem Pflegebedürftigen ebenfalls bis zu vier Wochen in halber Höhe weiter ausgezahlt. Wichtig bei der Kurzzeitpflege ist eine gute Vorbereitung, denn in vielen Einrichtungen sind freie Plätze rar und Wartelisten lang. Um einen passenden Kurzzeitpflegeplatz zu finden, sollten Angehörige frühzeitig Kontakt aufnehmen.

Die zweite Möglichkeit, sich eine Auszeit zu schaffen, ist die Verhinderungspflege. Anders als bei der Kurzzeitpflege wird die Patientin oder der Patient dabei zuhause betreut. Angehörige, Bekannte oder professionelle Pflegekräfte ersetzen den oder die pflegenden Angehörigen tage- oder stundenweise. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 1.685 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege. Zusätzlich können bis zu 843 Euro aus nicht genutztem Budget der Kurzzeitpflege angerechnet werden, sodass insgesamt bis zu 2.528 pro Jahr zur Verfügung stehen. Voraussetzung ist, dass die pflegende Person die Betreuung zuvor mindestens sechs Monate lang übernommen hat.

Ab dem 1. Juli 2025 werden die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengelegt, sodass für beide Leistungen zusammen bis zu 3.539 Euro zur Verfügung stehen. Gleichzeitig wird die Höchstdauer der Verhinderungspflege von sechs auf acht Wochen verlängert.



Gemeinsam urlauben
Foto: AdobeStock/hetwig

Gemeinsam verreisen

Gemeinsam in den Urlaub zu fahren, bietet sich vor allem im frühen bis mittleren Krankheitsstadium 

an. Wichtig ist, dass die Patientin oder der Patient gut mit einem Ortswechsel und mit den damit 

verbundenen Abweichungen in der täglichen Routine zurechtkommt. Damit bei der Unterkunft später keine Kompromisse eingegangen werden müssen, sollte früh geplant und gebucht werden.


Trotz Einschränkung: Neues erkunden

Urlaube mit an Demenz erkrankten Menschen können positive Effekte haben, wie eine größere 

Nähe zueinander oder das Schaffen neuer, gemeinsamer Erinnerungen. Die erkrankten Menschen 

selbst erfahren, dass sie trotz Einschränkungen noch schöne Dinge erleben und neue Orte erkun- 

den können.


Tipp 1: Schauen Sie, was zu Ihnen passt

Pflegende Angehörige wissen am besten, was mit dem an Demenz erkrankten Menschen möglich ist 

und welches Urlaubsziel passend ware Bisherige Urlaube und persönliche Vorlieben können als Ori- 

entierung dienen.


Tipp 2: Neues mit Gewohntem kombinieren

Menschen mit Demenz brauchen Routine, um sich ruhig und sicher zu fühlen. Versuchen Sie daher, 

gewohnte Abläufe wie Duschen, Anziehen oder Mahlzeiten auch auf Reisen beizubehalten. Packen 

Sie auch ruhig ein paar Kleinigkeiten von zuhause in die Reisetasche: die Lieblingstasche, der Kissen- 

bezug oder Familientfotografien.


Tipp 3: Mögliche Schwierigkeiten akzeptieren 

Wichtig ist, bei Problemen möglichst souverän zu bleiben. Zum Beispiel dann, wenn die ungewohnte 

Umgebung und neue Abläufe doch mehr Stress bereiten, als sie dachten. Selbst wenn Sie vorzei- 

tig nach Hause fahren müssen: Es zählt, dass Sie es gemeinsam versucht haben.

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