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Kündigung bei Demenz kann unzumutbare Härte sein

  • Thomas Seiffert
  • 30. Nov. 2017
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 12. Juli 2023

Droht einem demenzkranken Mieter wegen einer Eigenbedarfskündigung des Vermieters eine Verschlimmerung seiner Krankheit, kann die Kündigung unwirksam sein.


Führt der Mieter drohende schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen oder gar Lebensgefahr an, müssen Gerichte dem in Gutachten nachgehen, forderte der Bundesgerichtshof in einem am 15. März 2017 verkündeten Urteil.


Bundesgerichtshof AZ: VIII ZR 270/15


Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.

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