Suchen Krankenversicherte wegen eines eingewachsenen Zehennagels einen medizinischen Fußpfleger auf, weil kein Arzt zur Verfügung stand, darf die Krankenkasse nicht zahlen, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (AZ: B 1 KR 34/17 R).
Die Behandlung dieser Erkrankung gehöre allein zu den ärztlichen Versorgungsleistungen. Dass die Klägerin keine Ärzte zur Behandlung ihres medizinischen Fußproblems fand, begründe keinen Erstattungsanspruch für die vom Podologen erbrachte Leistung. Gegebenenfalls hätte die Frau die Behandlung bei einem Privatarzt durchführen und sich die Kosten von der Kasse erstatten lassen können.
Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.