Pflegekassen müssen Pflegebedürftigen seit Jahresanfang wieder innerhalb von 25 Arbeitstagen mitteilen, wie sie über ihren Antrag auf Pflegeleistungen entschieden haben. Darauf hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hingewiesen.
Erfolgt der Bescheid der Pflegekasse nicht binnen dieser Frist und ist die Kasse für die Verzögerung verantwortlich, muss sie den Angaben zufolge für jede Woche nach Fristablauf 70 Euro an den Antragsteller zahlen. Dies gilt aber nicht, wenn der Versicherte im Pflegeheim lebt und bereits mindestens Pflegegrad 2 hat.
Obiger Text ist eine Zusammenfassung eines Beitrages aus „pflegepartner – Das Magazin für pflegende Angehörige“ und wurde vom FSP Pflegedienst mit freundlicher Genehmigung des Verlages Vincentz GmbH & Co. KG erstellt. Das Magazin „pflegepartner“ erscheint sechsmal im Jahr und wird unseren Klientinnen und Klienten regelmäßig kostenfrei von unseren Pflegekräften mitgebracht. Interessenten, die nicht bei uns Kunde sind, können es, solange der Vorrat jeweils reicht, kostenfrei in unserem Büro in der Alten Straße 3 in Merzhausen bei Freiburg abholen.